Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH) aus 2011 musste die Bahn das Erschütterungsgutachten für den ersten Bauabschnitt (Frankfurt – Bad Vilbel) überarbeiten. Das neue Gutachten wurde 2013 vorgelegt und 2015 erneut beklagt. Die Verhandlung fand am 20.09. und 23.11.2018 statt. Obwohl große Mängel im Erschütterungsschutz offengelegt und auch von den Richtern des VGH anerkannt wurden, wurde nach zwei Tagen mündlicher Verhandlung die von BAhNANE unterstützte Klage gegen das Erschütterungsgutachten abgewiesen.

Was ist passiert?

Die erheblichen Mängel im Erschütterungsgutachten hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine juristische Niederlage der Bahn, zumindest aber massive Auflagen und Nachbesserungen im Umwelt- und Anwohnerschutz zur Folge gehabt.

Um Auflagen oder gar einer Neuplanung zu entgehen, griff die Bahn in der mündlichen Verhandlung auf einen juristischen Trick zurück: Sie bot „freiwillig“ die Installation eines Erschütterungsschutzes an – jedoch ausschließlich für die drei Grundstücke der von BAhNANE unterstützten Kläger. Ziel der Bahn war es, die Kläger mit minimalstem Aufwand „klaglos zu stellen“, wie es im juristischen Fachjargon heißt, mit anderen Worten, ihnen den Grund für die Klage zu entziehen.

Der Einwand von BAhNANE, eine solche Lösung stelle eine absurde Benachteiligung aller übrigen Anwohner von Bockenheim bis Bad Vilbel dar, weil diese trotz bekannter Mängel völlig ungeschützt blieben, kümmerte die Richter nicht.

Die Bahn muss gemäß dieser Entscheidung – trotz eklatanter Mängel beim Erschütterungsschutz – diese offenkundigen Missstände nicht beheben.

Was sind die Folgen?

Nach dem VGH-Urteil soll nun in Frankfurt-Eschersheim im Bereich der drei Klägergrundstücke Erschütterungsschutz in Form besohlter Schwellen eingebaut werden, eine in Fachkreisen in punkto Wirksamkeit gegen Erschütterungen höchst umstrittene Maßnahme.

Die übrige Strecke zwischen Frankfurt und Bad Vilbel soll mit klassischen Betonschwellen ohne Besohlung gebaut werden. Das ist nicht nur die kostengünstigste Lösung, sondern sie verursacht die höchsten Lärm- und Erschütterungs-Emissionen aller Schwellenarten.

Das Ziel von BAhNANE und der Kläger, einen angemessenen Erschütterungsschutz für alle Anwohner zu erreichen, wurde mit diesem Urteil erschwert.

Wie geht es jetzt weiter?

Das VGH-Urteil ist für alle aktiven BAhNANE-Mitglieder ein Schlag vor den Kopf: sämtliche fachlichen Einwände wurden ignoriert und eine absurde Situation geschaffen.

Da der VGH die Revision nicht zugelassen hat, gehen die Kläger in die nächste Instanz und haben fristgerecht im April 2019 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit ist das Gerichtsurteil zum Erschütterungsschutz noch nicht rechtskräftig und es besteht – entgegen anderslautenden Verlautbarungen der DB – weiterhin kein uneingeschränktes Baurecht auf der Strecke.

Trotz des Urteils gibt es immer noch erhebliche Probleme für den Ausbau, daran hat sich nichts geändert. Diese sind unter anderem:

  • Für die bestehenden zwei Gleise gibt es offensichtlich keine Baugenehmigung (würde man gemeinhin als „Schwarzbau“ bezeichnen). Das Gleiche gilt auch für Signale und die Elektrifizierung der Strecke. Ein Umbau oder eine Erweiterung von Bauwerken (zum Beispiel von Brücken) wäre hier deshalb nicht zulässig.
  • Die Baustellenzufahrten sind nicht wie im Planfeststellungsbeschluss genehmigt durchführbar; trotzdem schafft die Bahn täglich neue Tatsachen, benutzt ungeeignete Straßen, wie z.B. aktuell die engen Gassen mitten durch Berkersheim, sperrt nahezu beliebig Straßen und Überführungen ohne Bedarf und sorgt so bei vielen Anwohnern für Verdruss.
  • Nach neuen uns vorliegenden Plänen benötigt die Bahn für den Ausbau insbesondere in Eschersheim mehr Fläche. Die Enteignung dieser Flächen bedürfte eines Planänderungsverfahrens.
  • Nachträglich bekannt gewordene Altlasten im Bereich Eschersheim/Ginnheim müssen vor Baubeginn saniert werden.
  • Bis heute wurde kein Brand- und Katastrophenschutzkonzept vorgelegt, weder für die Bauphase, noch für den Betrieb.
  • Erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen für den vielerorts notwendigen Eingriff ins Grundwasser liegen nicht vor.

Jeder dieser Punkte kann das Projekt stoppen! So lange Bahn und Politik nicht ehrlich arbeiten, lassen wir nicht locker!